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Aufgabe des Vereins ist die Förderung
eines freien öffentlichen Schulwesens auf der Grundlage
der Pädagogik Rudolf Steiners. Im Besonderen
ermöglicht der Verein die Arbeit der in diesem Sinne
1946 gegründeten Freien Waldorfschule Heidenheim sowie
ihrer Einrichtungen, die den gleichen pädagogischen
Zielen dienen, wie Kindergarten,
Hort usw.
Er fördert sie ideell und wirtschaftlich und vertritt
sie rechtlich. Weitere Aufgabe des Verein ist die
Beschaffung von Spendenmitteln für wissenschaftliche
Aufgaben und Forschungsaufgaben des Bundes der Freien
Waldorfschulen e.V. oder ihm verbundener Einrichtungen,
insbesondere für die Finanzierung der Lehrerausbildung
für Waldorfschulen.
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| Die Finanzierung der Schule steht auf drei
Säulen: -
Zuwendungen von
Land, Landkreis und Stadt
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
Mitgliedsbeiträge
(Schulgeld)
Mitglieder tragen den Verein Freie Waldorfschule Heidenheim e.V. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft können sie
Kindergarten und Schule nutzen. Zur Deckung der Kosten werden Vereinsbeiträge erhoben.
Da eine pädagogische Arbeit im Gegensatz zu einem Industrieprodukt erst viel später im Leben realistisch bewertet werden kann wurde bewusst auf eine Verknüpfung von gegebener Stunde und einer Bezahlung derselben abgesehen. Pädagogik bedeutet eine Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft, so gibt es keinen Beitrag pro Kind sondern einen pro Familie.
Rechnerisch benötigt der Verein € 210.- pro Familie. Aufgrund des Sonderungsverbots (wirtschaftlich schlechter gestellte Familien dürfen nicht abgewiesen werden) kann dies jedoch nur ein Durchschnittswert sein. So gelten zur Zeit 6 % aller Bruttoeinkünfte der Mitgliedsfamilie als Regel. Es werden folgende Einkünfte berücksichtigt: Gewinne, Lohn/Gehalt, Arbeitsloseneinkommen, Sozialhilfen, Renten, Unterhaltszahlungen, Mieten/Pachten, Zinserträge/Dividenden, Tantiemen, Kindergeld, Erziehungsgeld, u.a. incl. Sondereinkünfte bzw. 13. und 14. Gehalt.· Als Mindestbeitrag erwartet der Verein €
75.- von einer Familie auch dann, wenn keine oder sehr geringe Einkünfte vorhanden sind. Eine Befreiung davon ist nicht möglich.· Der Mitgliedsbeitrag einer Familie wird in einem Beitragsgespräch festgelegt. Eltern aus dem Beitragskreis führen dieses Gespräch. Es dient dem Zweck, einen angemessenen Vereinsbeitrag der Mitgliedsfamilie zu ermitteln. Dabei kann das Beitragskreismitglied Einkommensnachweise erbitten (bei einem Vereinsbeitrag unter dem Durchschnittsbeitrag auch verlangen), es trifft innerhalb des vorgegebenen Rahmens mit dem Vereinsmitglied selbständige Entscheidungen. Über persönliche Inhalte des Gesprächs (Einkommen usw.) ist Stillschweigen vereinbart. Das Ergebnis wird an die Buchhaltung des Vereins weiter gegeben. Die Lehrer- und ErzieherInnen kennen die Vereinsbeiträge der Eltern nicht.
Der Beitragskreis besteht aus Eltern und ist eine Delegation des Vorstandes. Letzterer legt die Rahmenbedingungen für den Vereinsbeitrag fest.
Die Beiträge werden i.d.R. zu Beginn eines Monats per Lastschrift bezahlt. In Ausnahmefällen (z.B.
wenn Dritte den Vereinsbeitrag übernehmen) kann auch eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
Ändert sich die Einkommenssituation des Mitglieds soll in einem weiteren Beitragsgespräch ein neuer Vereinsbeitrag ausgemacht werden. Erhöhte private Ausgaben oder Unzufriedenheit mit der Pädagogik (dies ist mit dem Kollegium zu lösen) sind keine Gründe für eine Beitragssenkung.
Zur Verbesserung der Liquidität erwartet der Verein noch einen „Baustein“ (Darlehen) von jeder Mitgliedsfamilie in Höhe von
€ 1.000.-. Kann das Mitglied diese Summe nicht aufbringen, übernimmt es die Zinsen, die für die Aufnahme des Darlehens am Kapitalmarkt nötig wären.
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